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KMU-Förderung

KMU-Förderung


Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Landkreis Soltau-Fallingbostel

In der aktuellen Förderperiode (2007-2013) ist der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg Fördergebiet der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Förderung ist dem Landkreis Soltau-Fallingbostel und seinen Städten und Gemeinden ermöglicht, Investitionszuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen zu vergeben.
Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Zuschuss. Die Höhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 15% und bei mittleren Unternehmen bis zu 7,5% der förderfähigen Investitionssumme.
(Bagatellgrenze: 5.000,00 Euro Zuschuss, maximaler Zuschuss: 100.000,00 Euro)

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem:

  • Sitz bzw. beabsichtigter Sitz des Unternehmens im Landkreis Soltau-Fallingbostel
  • Antragsberechtigt sind: Gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Dienstleistungsbetriebe
  • Kleines oder mittleres Unternehmen
  • Investitionsbeginn ist noch nicht erfolgt

Hinweis:

Der Antrag auf Förderung muss vor Investitionsbeginn beim Landkreis Soltau-Fallingbostel gestellt werden. Vor der Erteilung von Lieferungs-/ Leistungsverträgen zur Umsetzung der zu fördernden Investition ist eine schriftliche Bestätigung des Landkreises, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach erfüllt sind (vorzeitiger Investitionsbeginn), abzuwarten.

KMU-Definition:

Kleine Unternehmen sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme in Höhe von 10 Mio. Euro.

Mittlere Unternehmen beschäftigen nicht mehr als 250 Mitarbeiter und haben einen Jahresumsatz in Höhe von höchstens 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro.

Hinweise zur Antragstellung:

Die Richtlinie des Landkreises Soltau-Fallingbostel zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie hier.

Die in der Richtlinie genannten Bewertungskriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit können Sie hier einsehen.

Der Antragsvordruck sowie ein Merkblatt zu den benötigten Unterlagen stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Neben der Förderung durch den Landkreis Soltau-Fallingbostel bestehen zahlreiche, weitere Fördermöglichkeiten durch die NBank. Insbesondere Unternehmen, die ihren Umsatz überwiegend überregional erwirtschaften, können hier Zuschüsse aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter der Adresse http://www.nbank.de/.
 
 

 

ZUM THEMA

Ihre Ansprechpartner
Landkreis Soltau-Fallingbostel
- Wirtschaftsförderung
Frau Birgitt du Bois

05191 970-650
Dokumente & Downloads
KMU-Richtlinie (pdf 0,03 MB)
(http://www.soltau-fallingbostel.de/Portaldata/21/Resources/wirtschaft-dateien/wirtschaft_dokumente/KMU-Richtlinie.pdf)
Bewertungskriterien (pdf 0,01 MB)
(http://www.soltau-fallingbostel.de/Portaldata/21/Resources/wirtschaft-dateien/wirtschaft_dokumente/Bewertungskriterien.pdf)
Antrag KMU (doc 0,38 MB)
(http://www.soltau-fallingbostel.de/Portaldata/21/Resources/wirtschaft-dateien/wirtschaft_dokumente/Antrag_fuer_Endbeguenstigte_LK_SFA.doc)
Erforderliche Unterlagen (pdf 0,01 MB)
(http://www.soltau-fallingbostel.de/Portaldata/21/Resources/wirtschaft-dateien/wirtschaft_dokumente/Erforderliche_Unterlagen.pdf)
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