
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren, sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen!
Erwerbsfähig
ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei der Bestimmung der Erwerbsfähigkeit ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (z. B. wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren).
Hilfebedürftig
ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt seiner mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang sichern kann.
Näheres erfahren Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Wohnortgemeinde