Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Im Haushaltsplan sind die Haushaltsmittel des Landkreises für ein Haushaltsjahr veranschlagt. Der kameralistische Haushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts und dem Stellenplan.
Die Einzelpläne werden dabei nach Aufgabenbereichen eingeteilt (Gliederung in Unterabschnitte). Innerhalb der Unterabschnitte werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihren Arten geordnet (Gruppierung). Ferner sind dem Haushaltsplan unter anderem
beigefügt
- der Vorbericht,
- der Finanzplan,
- das Investitionsprogramm,
- eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres und
- der Beteiligungsbericht.