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Haushalt

Haushaltssatzung und Haushaltsplan


Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Im Haushaltsplan sind die Haushaltsmittel des Landkreises für ein Haushaltsjahr veranschlagt. Der kameralistische Haushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts und dem Stellenplan.

Die Einzelpläne werden dabei nach Aufgabenbereichen eingeteilt (Gliederung in Unterabschnitte). Innerhalb der Unterabschnitte werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihren Arten geordnet (Gruppierung). Ferner sind dem Haushaltsplan unter anderem
beigefügt

  • der Vorbericht,
  • der Finanzplan,
  • das Investitionsprogramm,
  • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres und
  • der Beteiligungsbericht.

 

Haushalt 2010

Der Haushalt 2010 des Landkreises Soltau-Fallingbostel ist von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.01.2010 genehmigt worden.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2009

Zur Umsetzung des Bundes- und Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) hat der Kreistag am 20.03.2009 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 verabschiedet.

Haushalt 2009

Die Haushaltssatzung 2009 des Landkreises Soltau-Fallingbostel ist am 08.04.2009 in Kraft getreten.


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